Allgemeine Geschäftsbedingungen der 360VIER GmbH

– Stand 20. Dezember 2020

1. Geltung der AGB

1.1 Für die Geschäftsbeziehung zwischen der 360VIER GmbH (nachfolgend „360VIER“) und dem Kunden (nachfolgend „Kunde“) gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung.
1.2 Entgegenstehende oder abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, 360VIER stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Die vorliegenden AGB gelten auch dann, wenn 360VIER in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender allgemeiner Geschäftsbedingungen für den Kunden tätig wird.

2. Vertragsabschluss
2.1 Soweit nichts anderes vereinbart ist, kommt der Vertrag zwischen der 360VIER und dem Kunden durch Annahme eines von der 360VIER erstellten Angebots in Textform zustande. Davon ausgenommen sind Angebote der 360VIER, die ausdrücklich als unverbindlich oder freibleibend bezeichnet werden. Soweit im Angebot nicht anders ausgewiesen, können Angebote der 360VIER innerhalb von 30 Tagen nach Angebotserstellung angenommen werden. Angebote der 360VIER richten sich ausschließlich an den Kunden und sind vertraulich zu behandeln.
2.2 Verträge über Nachsorge- oder Zusatzleistungen kommen ohne ein gesondertes Angebot durch entsprechende Beauftragung zustande.
2.3 Das Angebot der 360VIER richtet sich ausschließlich an Unternehmer. Verbraucher sind vom Vertragsabschluss ausgeschlossen.

3. Nutzungsrechte
3.1 360VIER räumt dem Kunden an den erstellten Ergebnissen ein ausschließliches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht ein. Das Nutzungsrecht ist nicht übertragbar sowie nicht unterlizenzierbar und beschränkt sich auf den vereinbarten Vertragszweck. Möchte der Kunde die Ergebnisse über den vereinbarten Vertragszweck hinaus nutzen, räumt 360VIER ihm die entsprechenden Nutzungsrechte gegen Zahlung einer zusätzlichen Vergütung ein.
3.2 Bauen die Ergebnisse auf vorbestehenden Werken auf (z.B. Grafikelemente, Templates, Open-Source-Code), erstrecken sich die ausschließlichen Nutzungsrechte nicht auf die vorbestehenden Werke, sondern nur auf die von 360VIER vorgenommenen Bearbeitungen.
3.3 Der Kunde hat das Recht, die von 360VIER erstellten Ergebnisse zu bearbeiten.

3.4 360VIER ist bei allen Ergebnissen an geeigneter Stelle (z.B. im Impressum) wie folgt zu benennen: „Design: 360VIER“, wobei 360VIER als Link zur Website von 360VIER auszugestalten ist. 360VIER wird sich bemühen, dass die an den jeweiligen Projekten beteiligten Personen auf ihr Urhebernennungsrecht verzichten. Im Einzelfall, wenn eine entsprechende Vereinbarung nicht zustande kommt, ist der Kunde aber verpflichtet, die von 360VIER bezeichnete Persona als Urheber zu benennen.
3.5 360VIER behält an allen Ergebnissen ein einfaches Nutzungsrecht zur Bewerbung der eigenen Leistungen, zur Einreichung bei Wettbewerben sowie zum internen Gebrauch.
3.6 Das vorstehende Nutzungsrecht des Kunden entsteht nur an den Ergebnissen, die in das Endergebnis des Projektes einfließen. Sämtliche Nutzungsrechte an sonstigen Ideen und Konzepten, insbesondere aus der Anfangsphase des Projektes, die nicht realisiert werden, verbleiben bei 360VIER und können für andere Projekte genutzt werden.
3.7 Die Einräumung der vorstehenden Nutzungsrechte an den Kunden steht unter der aufschiebenden Bedingung, dass die Vergütung für die jeweilige Leistung durch den Kunden gezahlt wurde.
3.8 Handelt es sich bei dem Kunden um einen Wettbewerber, beschränkt sich das Nutzungsrecht an den erstellten Ergebnissen ausschließlich auf die Nutzung für und durch den Endkunden. Der Kunde darf die Ergebnisse nicht bearbeiten und erhält auch kein eigenständiges Nutzungsrecht. Insbesondere darf er die Ergebnisse nicht zur Eigenwerbung nutzen und nicht bei Wettbewerben einreichen.
3.9 Soweit 360VIER im Rahmen des Projektes vorbestehende Werke von Dritten lizenziert (z.B. aus Bilddatenbanken), räumt 360VIER dem Kunden abweichend von Ziffer 3.1 ein nicht-ausschließliches und auf die von 360VIER vorgenommene Implementierung beschränktes Nutzungsrecht ein. Für jegliche darüberhinausgehende Nutzung ist allein der Kunde verantwortlich. Es gelten die jeweiligen Lizenzbedingungen des Dritten, auf welche 360VIER den Kunden entsprechend hinweisen wird.
4. Übergabe der vereinbarten Leistungen
4.1 Soweit nicht anders vereinbart, erfolgt die Übergabe der vereinbarten Leistung in digitaler Form. Handelt es sich bei der vereinbarten Leitung um eine Website, wird diese durch das Aufspielen auf den Server übergeben. Bei sonstigen Leistungen erfolgt die Übergabe durch Zurverfügungstellung der druckfähigen Dateien als Download oder E-Mail-Anhang. Soweit nicht anders vereinbart, hat der Kunde keinen Anspruch auf Übergabe der Rohdateien sowie des Quellcodes.
4.2 Lieferfristen sind nur dann verbindlich, wenn 360VIER diese ausdrücklich als verbindlich bestätigt. Sämtliche verbindliche Lieferfristen stehen unter dem Vorbehalt, dass der Kunde fristgemäß mitwirkt (z.B. Freigaben, Zulieferung von Inhalten, Zahlungen der begründeten Rechnungen). Sollten sich Lieferfristen verschieben, weil der Kunde nicht fristgemäß mitwirkt, werden sämtliche weitere Arbeiten und Abschnitte zeitlich neu eingeplant. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten. 360VIER hat Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt nicht zu vertreten.
4.3 360VIER ist nicht verpflichtet, die Ergebnisse für den Kunden zu speichern oder anderweitig aufzubewahren. Mit Übergabe der Ergebnisse geht das Risiko am Untergang der Ergebnisse vollumfänglich auf den Kunden über.
5. Mitwirkungspflichten
5.1 Der Kunde ist zur Mitwirkung bei der Durchführung des Vertrages verpflichtet. Insbesondere hat er 360VIER alle erforderlichen Zugänge, Daten und Inhalte fristgemäß zur Verfügung zu stellen. Sämtliche Daten und Inhalte (Texte, Bilder) sind 360VIER in einem zu vereinbarenden digitalen Format zur Verfügung zu stellen. Der Kunde wird stets eine Sicherheitskopie erstellen. 360VIER ist nicht verpflichtet, von dem Kunden eventuell übergebene Datenträger nach Abschluss des Vertrages zurückzugeben oder diese aufzubewahren. Ebenso ist 360VIER nicht verpflichtet, aber berechtigt, die von dem Kunden erhaltenen Daten nach Abschluss des Vertrages zu speichern.
5.2 Der Kunde räumt 360VIER alle Nutzungsrechte ein, die 360VIER benötigt, um die Daten und Inhalte auftragsgemäß zu nutzen und zu bearbeiten.
5.3 Der Kunde stellt 360VIER von jeglichen Ansprüchen Dritter einschließlich der Kosten der Rechtsverteidigung aufgrund von Inhalten, die von dem Kunden geliefert wurden, auf erstes Anfordern frei.
5.4 Weiterhin ist der Kunde verpflichtet, 360VIER fristgemäß Freigaben zu erteilen oder Änderungswünsche mitzuteilen. Dabei hat der Kunde sicherzustellen, dass jegliches Feedback bereits kundenintern abgestimmt ist. Der Kunde hat zu diesem Zweck für jedes Projekt einen Ansprechpartner zu benennen, der zur Abgabe von verbindlichem Feedback berechtigt ist

6. Beauftragung von Dritten
6.1 360VIER ist berechtigt, zur Erfüllung der vereinbarten Leistungen Dritte in eigenem Namen oder im Auftrag des Kunden, insoweit jedoch nur nach dessen ausdrücklicher textlicher Zustimmung zu beauftragen.
6.2 Vor Beauftragung von Fremdleistungen (z.B. Webhosting) im Namen und Auftrag des Kunden, wird 360VIER vom Kunden eine Freigabe des entsprechenden Angebots des Dritten einholen. Die Abrechnung solcher Fremdleistungen erfolgt direkt zwischen dem Kunden und dem Dritten. 360VIER ist nicht zur Überwachung der vertragsgemäßen Erbringung von Fremdleistungen verpflichtet und übernimmt keinerlei Gewähr für die Auswahl und Durchführung der Fremdleistungen

7. Mängel / Gewährleistung
7.1 Der Kunde hat die erstellten Leistungen unverzüglich zu prüfen und etwaige Mängel unverzüglich anzuzeigen. Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 30 Tagen in Textform bei 360VIER geltend zu machen. Unterlässt der Kunde die Anzeige, gelten die jeweiligen Ergebnisse als genehmigt, es sei denn der Mangel war bei der Untersuchung nicht erkennbar.
7.2 Werden die Ergebnisse vom Kunden bearbeitet, erlischt das Gewährleistungsrecht.
8. Preise und Zahlungsbedingungen
8.1 Soweit nicht anders vereinbart, ist die vereinbarte Vergütung zahlbar nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug. Der Zahlungseingang der jeweiligen Rechnung ist Vorausetzung für die Leistungserbringung. Sämtliche Einzelpreise sowie die Zwischensumme verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. 360VIER kann die Rechnung dem Kunden – soweit nicht anders geregelt – in elektronischer Form (E-Mail, Download) zustellen.
8.2 Alle im Angebot benannten Positionen die einen Tages- oder Stundensatz als Kalkulationsgrundlage haben, beschreiben den maximalen zeitlichen Aufwand den 360VIER zu erbringen hat. Sämtliche Mehrkosten werden nach Zeitaufwand, d.h. je nach Umfang nach Stunden- oder Tagessätzen, abgerechnet. Die Höhe der jeweiligen Stunden- oder Tagesätze ergibt sich aus den einzeln aufgeführten Posten im Angebot. Diese werden minutengenau abgerechnet. Im Rahmen der Abrechnung beträgt die kleinste Abrechnungseinheit 0.25 Stunden respektive 0.25 Tage.

9. Datenschutz
9.1 360VIER verarbeitet die vom Kunden im Zusammenhang mit dem Vertrag übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Namen und Kontaktdaten von Ansprechpartnern), soweit dies zur Erfüllung von vertraglichen Verpflichtungen erforderlich ist (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b) DS-GVO). Eine Weitergabe dieser Daten an Dritte findet nur dann statt, wenn dies datenschutzrechtlich gerechtfertigt ist, z.B. im Rahmen einer Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DS-GVO.
9.2 Darüber hinaus wird 360VIER den Kunden regelmäßig mit besonderen Informationen über das Dienstleistungsangebot, weiterführende Leistungspakete sowie aktuelle Informationen im Zusammenhang mit dem Angebot der 360VIER kontaktieren. Die Rechtsgrundlage für diese Verarbeitung ist das berechtigte Interesse von 360VIER zur Vermarktung und Bewerbung der eigenen Produkte gemäß Art. 6 abs. 1 S. 1 lit. f) DS-GVO. Der Kunde hat das Recht, der Verwendung ihrer personenbezogenen Daten zu diesem Zweck jederzeit zu widersprechen.
9.3 Soweit 360VIER im Rahmen des Vertrages personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen 360VIER und der Kunde eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DS-GVO ab.

10. Kündigungsrecht
10.1 Kündigt der Kunde vor Abschluss des Projektes so hat er die vollständige vereinbarte Vergütung für alle abgeschlossenen Abschnitte sowie den laufenden Abschnitt zu zahlen. Für nicht begonnene Abschnitte hat der Kunde einen pauschalierten Aufwendungsersatz in Höhe von 25 % der vereinbarten Vergütung zu zahlen.
10.2 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

11. Haftungsbeschränkung
11.1 Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von 360VIER, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig sind.
11.2 Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet 360VIER nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
11.3 Die Einschränkungen der Ziffern 12.1 und 12.2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von 360VIER, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
11.4 Die sich aus den Ziffern 12.1 und 12.2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit 360VIER den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ergebnisse übernommen hat. Das gleiche gilt, soweit 360VIER und der Kunde eine Vereinbarung über die Beschaffenheit der Ergebnisse getroffen haben. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
11.5 360VIER übernimmt keine Gewähr für die Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der Ergebnisse.

12. Aufrechnung / Zurückbehaltungsrecht
12.1 Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von 360VIER ausdrücklich anerkannt sind.
12.2 Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

13. Referenz
13.1 360VIER ist berechtigt, den Namen und das Firmenzeichen/Logo des Kunden in der Werbung der eigenen Leistungen, einschließlich der Nennung auf einer Referenzliste, sowie bei Wettbewerben anzugeben.
13.2 360VIER ist berechtigt, die eigenen Leistungen in der Eigenwerbung zu verwenden, insbesondere, das Kundenprojekt auf der eigenen Website oder sonstigen Werbemitteln sowie in Angeboten für andere Kunden darzustellen und bei Wettbewerben einzureichen.

14. Schlussbestimmungen
14.1 Der Kunde ist nicht berechtigt, Ansprüche aus dem Vertrag an Dritte abzutreten oder den Vertrag als Ganzes zu übertragen.
14.2 Jegliche Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Textform. Dies gilt auch für den Verzicht auf diese Textformklausel. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen.
14.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
14.4 Sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen 360VIER und dem Kunden Frankfurt am Main. Soweit sich aus dem Angebot nichts anderes ergibt, ist Erfüllungsort Groß-Umstadt.

360VIER GmbH, Wambolt’sches Schloss, Curtigasse 6, D-64823 Groß-Umstadt

360VIER GmbH, Wambolt’sches Schloss, Curtigasse 6, D-64823 Groß-Umstadt