Die Datenschutzgrundverordnung

Kein Buch mit sieben Siegeln

Der 25.05.18 ist für viele Unternehmen, speziell wenn Sie sich im Internet bewegen, ein wichtiges Datum: die neue Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) tritt in Kraft…

Eins kann festgehalten werden: Ja, die DS-GVO bedeutet eine deutliche Verschärfung der Datenschutz-Auflagen und hat zur Folge, dass jedes Unternehmen sich eingehend damit beschäftigen muss, wie es mit den Daten seiner Kunden, Mitarbeiter und sonstiger Personen umgeht. Aber: unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Interessen der Unternehmen an Daten bietet Sie auch einen gesetzlich festen Rahmen, den Unternehmen für sich nutzen können.

Da das Thema sehr komplex ist, sollen hier die Änderungen in aller Kürze angerissen werden – für alle die sich tiefer mit dem Thema beschäftigen wollen haben wir zusammen mit der Medienkanzlei DAMM ETTIG ein ausführlicheres und tiefergehendes Whitepaper erstellt, dass Sie hier herunterladen können.

Was hat die DS-GVO mit meiner Website zu tun?

Alles dreht sich rund um personenbezogene Daten. Und davon gibt es auf einer Website viele: ob im Kontaktformular, beim Abonnieren eines Newsletters, dem Kauf in bzw. dem Login zu einem Webshop, aber auch durch die Verwendung von Cookies.

Doch was ist personenbezogen? Die neue Verordnung definiert dies so: Als personenbezogen werden Daten bezeichnet, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen, also wenn diese bspw. mittels Zuordnung zu anderen Daten identifiziert werden kann. Daten sind daher nur noch dann anonym, wenn schon die theoretische Möglichkeit der Zuordnung ausgeschlossen werden kann. Dies hat in der Realität eine klare Folge: Daten sind im Zweifel immer personenbezogen – dies gilt speziell für IP-Adressen, welche vor allem beim Website-Tracking genutzt werden.

Darf ich das? Wie bislang gilt auch nach der Datenschutzgrundverordnung ein Verbot mit Erlaubnisvorbehalt. Das bedeutet, Daten dürfen verarbeitet werden, wenn der Nutzer dem zugestimmt hat („Einwilligung“) oder eine Rechtsnorm die Verarbeitung erlaubt.

Näheres zu Einwilligung, Vertragserfüllung und weiteren Rechtfertigungsgründen im Whitepaper –  jetzt anfordern.

Individuelle Newsletter mit Mailjet DS-GVO-Konform verschicken.

E-Mail-Marketing oder Marketing-Automation ist aus dem Marketing-Alltag nicht mehr Wegzudenken. Mittlerweile tummeln sich auf dem Markt ettliche Anbieter. Mit Mailjet sticht ein Mailingdienst zuletzt deutlich hervor und verbindet höchste Funktionalität nicht nur mit individuellsten grafischen Anpassungsmöglichkeiten, sondern auch mit vorbildlichem Umgang bzgl. der neuen DS-GVO Anforderungen – und vor allem mit einem Unternehmenssitz in Deutschland.

Pflichten und Risiken

Praktisch gesprochen bedeutet die DS-GVO im ersten Moment für Unternehmen vor allem eines, ein „mehr“ an Arbeit. Dies drückt sich vor allem in den erhöhten Informations- und Dokumentationspflichten aus, die gerade für Webseiten-Betreiber zur Folge haben, dass insbesondere die Datenschutzerklärung in der Regel einer umfassenden Überarbeitung bedarf.

Die Risiken sind durchaus beachtenswert: Denn nicht nur wird der Bußgeldrahmen bei Nichteinhaltung deutlich erhöht, auch die Geschäftsführung kann haftbar gemacht werden. Zusätzlich ist es durchaus realistisch, dass manches Unternehmen versuchen wird, sich durch Abmahnungen ihrer Konkurrenten einen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen.

360VIER unterstützt:

Uns liegt das Thema sehr am Herzen. Nicht zuletzt deshalb haben wir uns zusammen mit der Medienkanzlei DAMM ETTIG intensiv mit dem Thema auseinandergesetzt. So haben wir unsere eigenen Prozesse bereits hinsichtlich der Änderungen überprüft und unsere Prozesse, sowohl technisch als auch strukturell angepasst.

Wir sind überzeugt davon, dass mit den notwendigen Informationen problemlos möglich ist, die DS-GVO einzuhalten und das Wissen um alle Hintergründe und die Umsetzung definitiv ein Wettbewerbsvorteil für Unternehmen liefern kann.

Sie haben Fragen oder benötigen Hilfe? Melden Sie sich.

White-Paper per E-Mail anfordern