Website als Kulturgut

Denkmalschutz für ältere Websites kommt

Paukenschlag in der Digital-Szene: das Konzept des Denkmalschutzes für Gebäude wird nun auch auf digitale Erzeugnisse ausgeweitet. Den Start machen dabei alle Websites, die vor dem 01.01.2012 Live gegangen sind. Dies ist der Kern eines neuen Gesetzes, dass auf Betreiben des Ausschusses „Digitale Agenda“ des Deutschen Bundestages auf den Weg gebracht wurde. Bei der Präsentation der Pläne gab der Bundestagsabgeordneter Jens Zimmermann vom Ausschuss Digitale Agenda folgende Stellungnahme zur Gesetzesinitiative ab:

„Websites, die vor 2012 erstellt wurden, sind als Kulturdenkmal einzustufen und dürfen nur unter professionellen Bedingungen angepasst und geändert werden – wir wollen die Vielfalt im Web erhalten.“

Bundestagsabgeordneter Jens Zimmermann vom Ausschuss Digitale Agenda

Um dies bei der Fülle an Webseiten auch gewährleisten zu können, wird weiterhin eine Zertifizierung für Web-Agenturen und Freelancer geschaffen. Um mit Inkraftreten des Gesetzes kein Chaos zu erzeugen, wurden in einer initialen Runde bereits 50 Agenturen geprüft und zertifiziert.

Hektisches Treiben bei Unternehmen

Alle Unternehmen die Ihre Seite nach 2012 erstellt haben lassen nun Überarbeitungen prüfen, um vor der Haltefrist von 5 Jahren noch eine Anpassung durchführen zu dürfen. Danach wird es laut verschiedenster Experten vermutlich schwieriger, die eigene Website zu überarbeiten. Die entsprechenden Fachleute sind zu Anfang nur wenig vorhanden – selbst die 50 zertifizierten Agenturen sind Deutschlandweit extrem gefordert.

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Hintergründe und Ziele des Konzeptes

Der Denkmalschutz dient im allgemeinen dem Schutz und Erhalt von Kulturdenkmälern. Im Bereich der baulichen Denkmäler ist das Konzept nicht neu – allein deshalb ist es für die Steuerungsgruppe DA nur konsequent, dies auch auf digitale Produkte anzuwenden.

Das neue Gesetz soll dafür sorgen, dass das Web nicht durch jeden neuen Trend komplett umgewälzt wird und seine bekannte und beliebte Einheitlichkeit behält. Damit wird die Vielfalt von kreativen Konzepten innerhalb dieser visuellen Klammer erhalten und langfristig sichtbar sein. Daran anknüpfend ist beben dem reinen Denkmalschutz auch ein Ensemble-Schutz für Landingpages innerhalb eines Unternehmensverbundes geplant – dieser kann zum heutigen Tag aber nicht genauer spezifiziert werden.

Denkmalschutz dient dem Schutz von Kulturdenkmalen und kulturhistorisch relevanten Gesamtanlagen (Ensembleschutz). Ziel ist es, dafür zu sorgen, dass Denkmale dauerhaft erhalten und nicht verfälscht, beschädigt, beeinträchtigt oder zerstört werden, und dass Kulturgüter dauerhaft gesichert werden. Die rechtliche Definition und Rahmenbedingungen für den Denkmalschutz werden durch das Denkmalrecht festgelegt. Denkmalschutz ist Teil des Kulturgutschutzes. Maßnahmen, die zur Er- und Unterhaltung von Kulturdenkmalen notwendig sind, bezeichnet man als Denkmalpflege.
(Auszug aus der Wikipedia)

Denkmalschutz auch browserrelevant

Damit werden spannende Konzepte wie iFrames, animierte Icons, No-Scroll-Websites oder Flash-Websites noch länger erhalten bleiben. Hierbei werden die modernen Browser auch immer einen History-Mode erhalten, der erkennt ob eine Seite historischen Wert hat und somit auch alte Technologien anzeigen kann.

Der Bereich des Schutzes wird in das Front-End und das Back-End unterteilt. Wenn es beim Front-End um die optische Anmutung der Seiten geht, werden zwangsläufig beim Backend ebenfalls ältere CMS-Systeme unter Denkmalschutz gestellt – Updates dürften damit nicht mehr vorgenommen werden. Die CMS-Anbieter stehen nun unter Druck Sicherheitspatches für alle CMS-Versionen anzubieten und bestenfalls automatisch auszuspielen.

360VIER ist als eine der ersten Agenturen zertifiziert

Wir sind stolz in der ersten Zertifizierungsphase dabei zu sein und eine der ersten 50 Agenturen in Deutschland zu sein, die an älteren Seiten überhaupt noch Hand anlegen dürfen. Das Spezialgebiet von 360VIER wird hier primär auf den Front-End-seitigen Anpassungen liegen und weniger im Backend.

„Der Schutz von altgedienten Konzepten wie z.B. den iFrames ist extrem wichtig – sowohl für die Bewahrung einer elektronisch-visuellen Vielfalt als auch für die Erhaltung von tradierten Werten in der digitalen Welt.“

Hans Mengler, Geschäftsführer 360VIER

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Wenn Ihre Website auch vor 2012 erstellt wurde und Sie eine Überarbeitung planen, sprechen Sie uns gerne an – wir helfen Ihnen bei der Einhaltung des neuen Gesetztes. Wenn Ihre Website nach 2012 erstellt wurde, sollten Sie nun schnell handeln und eine Überarbeitung auf moderne Standards durchführen – bevor in 12 Monaten auch diese Seite durch das Gesetz geschützt wird.

1. April 2017